Individualbesteuerung im Kanton Bern: Auswirkungen auf Gleichstellung, Erwerbsanreize und die Steuerbelastung
Kontext
Am 8. März 2026 hat das Schweizer Stimmvolk das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung angenommen. Spätestens 2032 tritt die Reform in Kraft. Auf Bundesebene stehen die Eckwerte: Einheitstarif, verdoppelter Kinderabzug, getrennte Veranlagung. Offen bleibt die kantonale Umsetzung. Dank Tarifautonomie sind die Kantone frei bei Tarif, Steueranlage und Abzügen. Und genau hier wird es für Bern heikel. Der Kanton ist ein Hochsteuerkanton. Jeder Reformeffekt schlägt hier härter durch.
Zielsetzung und Forschungsfrage
Die Arbeit untersucht, wie die Individualbesteuerung die Steuerbelastung und die steuerlichen Erwerbsanreize ausgewählter Berner Modellhaushalte verändert. Die zentrale These: Über Gewinner und Verlierer entscheidet im Kanton Bern primär der Tarif, nicht die Steueranlage und auch nicht einzelne Pauschalabzüge.
Methodik
Die Untersuchung verbindet eine quantitative Modellrechnung mit einer qualitativen Interviewstudie. Den Kern bildet ein eigens entwickelter Steuerrechner, der 147 Musterhaushalte abbildet. Diese ergeben sich aus der Kombination von Zivilstand, Einkommensaufteilung, Kinderzahl und Einkommenshöhe und decken Alleinstehende, Alleinerziehende, Konkubinatspaare sowie Ehepaare über Einkommen von 40'000 bis 200'000 Franken ab. Jeder Haushalt wird unter zwei Szenarien berechnet. Das erste bildet das geltende Recht des Steuerjahres 2026 ab, das zweite die Reform. Damit der Vergleich aussagekräftig bleibt, wurde das Reformszenario aufkommensneutral modelliert, sodass das gesamte Steueraufkommen über alle Haushalte konstant bleibt. Ergänzend wurden sieben Experteninterviews mit Fachpersonen aus Politik, Steuerverwaltung und Steuerrecht geführt, welche die quantitativen Befunde politisch und steuerrechtlich einordnen. Eine zusätzliche Tarifvariante dient als Robustheitsprüfung der zentralen Annahmen.
Ergebnisse
Von 147 Musterhaushalten gewinnen 66, 80 verlieren und einer bleibt neutral. Massgeblich ist dabei nicht die Höhe des Einkommens, sondern dessen Verteilung innerhalb des Haushalts. Zu den Gewinnern zählen Paare mit annähernd gleicher Einkommensaufteilung sowie Alleinstehende ohne Kinder. Zu den Verlierern gehören Ehepaare, bei denen nur eine Person erwerbstätig ist, sowie Alleinerziehende. Bei einer Berner Einverdienerfamilie mit zwei Kindern und tiefem Einkommen steigt die Steuerbelastung im ungünstigsten Fall um über 100 Prozent. Zugleich entfällt die bisherige Mehrbelastung verheirateter Paare gegenüber Konkubinatspaaren in gleicher wirtschaftlicher Lage. An ihre Stelle tritt jedoch eine neue Ungleichheit, die sich an der Einkommensaufteilung orientiert. Beim Erwerbsanreiz bestätigt das Modell die Erwartung der Reformbefürworter. Der Grenzsteuersatz, also die Belastung auf den nächsten verdienten Franken, sinkt für die zweitverdienende Person im aussagekräftigsten Fall von rund 36 auf 17 Prozent. Eine Pensumserhöhung lohnt sich damit finanziell deutlich stärker als bisher.
Fazit
Die Ergebnisse zeigen, dass eine blosse Übernahme des heutigen Tarifs für Alleinstehende zu viele Familien benachteiligen würde und politisch wie sozialpolitisch kaum tragfähig wäre. Für eine ausgewogene Umsetzung spricht vieles dafür, Tarif, Kinderabzug und Steuersatz nicht isoliert, sondern gemeinsam anzupassen. Die entscheidende Stellschraube bleibt dabei der Tarif. Der entwickelte Steuerrechner ist öffentlich zugänglich und erlaubt es, die Berechnungen nachzuvollziehen und zu replizieren, sobald der Kanton Bern seinen Umsetzungstarif vorlegt.