/ Kontext
Am 8. März 2026 hat das Schweizer Stimmvolk das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung angenommen. Spätestens 2032 tritt die Reform in Kraft. Auf Bundesebene stehen die Eckwerte: Einheitstarif, verdoppelter Kinderabzug, getrennte Veranlagung. Offen bleibt die kantonale Umsetzung. Dank Tarifautonomie sind die Kantone frei bei Tarif, Steueranlage und Abzügen. Und genau