Straflose Selbstanzeige – Erarbeitung eines Leitfadens für KMU-Treuhandunternehmen
Die straflose Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist seit dem 01.01.2010 in Kraft. Jede Person hat damit einmal im Leben die Möglichkeit, bislang nicht deklarierte Werte der Steuerverwaltung offenzulegen und als Folge nur die Nachsteuern inkl. Verzugszinsen zu bezahlen. Damit werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen können Personen, die bislang nicht alle Werte deklariert haben, in die Steuerehrlichkeit zurückkehren. Zum anderen werden die Steuereinnahmen erhöht. Die Straffreiheit wird jedoch nur gewährt, sofern die folgenden vier Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Erstmalige Anzeige der steuerpflichtigen Person, die Steuerverwaltung hat über die Steuerhinterziehung keine Kenntnis, die steuerpflichtige Person unterstützt die Steuerbehörde bei der Festsetzung der Nachsteuer vorbehaltlos und sie bemüht sich ernstlich um die Bezahlung der Nachsteuer. Ist die Erstmaligkeit bereits konsumiert, kann trotzdem eine Selbstanzeige gemacht werden. Diese hat jedoch eine privilegierte Busse von einem Fünftel der Nachsteuer zur Folge. Sind andere Voraussetzungen als die Erstmaligkeit oder zur Erstmaligkeit noch eine weitere Voraussetzung nicht erfüllt, beträgt die Busse das Einfache der Nachsteuer, wobei sie auf einen Drittel reduziert resp. auf das Dreifache erhöht werden kann.
Ziel der Thesis ist es, einen Leitfaden zu erstellen, die einer im Bereich der Steuern unerfahrenen Person, die in einem KMU-Treuhandunternehmen arbeitet, hilft, eine straflose Selbstanzeige für eine Kundin/einen Kunden zu machen. Die Relevanz besteht darin, dass sich in der Regel nur eine oder zwei Person/en in einem KMU-Treuhandunternehmen um Selbstanzeigen kümmern. Selbstanzeigen werden selten gemacht, weshalb dieses Fachwissen nicht unbedingt aktiv weitergegeben wird. Der Leitfaden hat zur Folge, dass der Abwicklungsprozess einer straflosen Selbstanzeige standardisiert wird und dabei hilft, dass bei der Abwicklung an alle notwendigen Punkte gedacht wird.
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