Steuerbefreiung und Gemeinnützigkeit: Der Prozess und die Konsequenzen der Steuerbefreiung bei gemeinnützigen, humanitären Organisationen im Kanton Bern

Steuerbefreiung und Gemeinnützigkeit: Der Prozess und die Konsequenzen der Steuerbefreiung bei gemeinnützigen, humanitären Organisationen im Kanton Bern
Quelle: https://stiftungschweiz.ch/blog/wer-oder-was-ist-eigentlich-gemeinnuetzig/

Gemeinnützige, humanitäre Menschenrechtsorganisationen zahlen unter gewissen Voraussetzungen keine Gewinn-, Kapital-, Erbschafts- und Schenkungssteuer, was finanziell einen grossen Nutzen hat und ihnen das langfristige Überleben sichert. Gemeinnützige Organisationen haben eine hohe gesellschaftliche Relevanz, da ihre sozialen Tätigkeiten das Gemeinwohl fördern und tausende von Menschen begünstigen.

Diese Bachelorarbeit ist im Bereich des Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht situiert und fragt nach den realen Auswirkungen der Steuerbefreiung für humanitäre, gemeinnützige Menschenrechtsorganisationen. Die folgenden vier Forschungsfragen werden bearbeitet: Wie werden gemeinnützige, humanitäre Menschenrechtsorganisationen besteuert (1) und wie gestaltet sich der Prozess zur Erlangung der Steuerbefreiungsverfügung (2)? Welche Wichtigkeit und Konsequenzen hat die Steuerbefreiung für gemeinnützige Menschenrechtsorganisationen (3) und inwiefern wirkt sich der Steuerabzug auf die Spendenfreundlichkeit aus (4)?

Die Forschungsfragen werden (rechts-)theoretisch und empirisch (qualitativ) diskutiert. Methodologisch fand eine intensive Auseinandersetzung mit der kantonalen Rechtslage, dem kantonalen Steuergesetz sowie wissenschaftlicher Literatur statt und es wurden sieben semi-strukturierte Interviews mit sechs gemeinnützigen, humanitären Menschenrechtsorganisationen und der Steuerverwaltung des Kantons Bern durchgeführt.

Die Untersuchung führte zu den folgenden Resultaten: Erstens sind alle an der Studie teilnehmenden gemeinnützigen Organisationen vollständig steuerbefreit und zahlen keine Kapital-, Gewinn-, Erbschafts- und Schenkungssteuern. Je nach Besitztümern, jährlichem Umsatz und wirtschaftlicher Aktivität zahlen die Organisationen aber Mehrwert-, Liegenschafts-, Handänderungs- und/oder Verrechnungssteuern. Zweitens wurde der Prozess zur Erlangung der Steuerbefreiung im Kanton Bern als unkompliziert, einfach und schnell bewertet. Drittens konnten sechs positive Konsequenzen der Steuerbefreiung identifiziert werden: Die Einnahmen können in die gemeinnützigen Tätigkeiten reinvestiert werden (1), steuerbefreite Grossspenden finanzieren die Organisation für mehrere Jahre (2), der steuerbefreite Gewinn sorgt für sichere Arbeitsplätze (3), der bürokratische Aufwand wird minimiert (4), die Steuerbefreiung ermöglicht die Zewo-Zertifizierung (5) und die Spendenden können durch den Steuerabzug Steuern sparen (6). Zuletzt schliesst die Studie, dass der Steuerabzug einen Einfluss auf die Spendenfreundlichkeit hat.