Die straflose Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist seit dem 01.01.2010 in Kraft. Jede Person hat damit einmal im Leben die Möglichkeit, bislang nicht deklarierte Werte der Steuerverwaltung offenzulegen und als Folge nur die Nachsteuern inkl. Verzugszinsen zu bezahlen. Damit werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen können Personen, die bislang